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AKTUELLE MITTEILUNG ZU NEGATIVZINSEN.
Mitteilung zu Negativzinsen.
Folgend der höchstgerichtlichen Judikatur zu Negativzinsen ist ein negativer Referenz-Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zu berücksichtigen.
Bei laufenden variabel verzinsten Verträgen wird ein negativer Referenzzinssatz rückwirkend berücksichtigt und eine dadurch entstandene Gutschrift dem Kundenkonto gutgeschrieben.
Bei abgerechneten variabel verzinsten Verträgen ersuchen wir Sie, sich zur Guthabensberechnung und Erstattung mit uns in Verbindung zu setzen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter ksc@bmw.at oder 0662/2191-4920.
Danke für Ihr Vertrauen!