TYPENSCHEIN DUPLIKATE.

    Der Typenschein-Duplikat Prozess spielt für BMW eine wichtige Rolle, daher bieten wir Ihnen folgende Informationen an, damit Ihr Typenschein Duplikat problemlos ausgestellt werden kann.

     

    Die Erstellung eines Duplikates ist für Fahrzeuge ab Bj. 1979 möglich.

     

    Fahrzeuge vor diesem Baujahr müssen bei der landesprüfstelle in Ihrem Bundeland angefragt werden. Bei Verlust oder Diebstahl des Typenscheins (COC-Papiers), ist ein Duplikat des Typenscheines, beim Generalimporteur BMW Austria GmbH anzufordern. Rechtsgrundlage hierfür ist § 30 KFG.Nach Diebstahl muss bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist. Bei Verlust genügt grundsätzlich die Erklärung des Verlustes gegenüber der Zulassungsbehörde (es handelt sich hierbei nicht um eine österreichweite Regelung). Falls Sie eine Verlustanzeige benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Fundamt.

     

    Bitte gehen Sie anschließend folgendermaßen vor:

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    1. Einholen der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Behörde.

    Für die Anforderung eines Duplikats beim Generalimporteur benötigen Sie eine Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde - oft auch "Unbedenklichkeitsbescheinigung" genannt. Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung ist die Zulassungsbehörde zuständig, in der das Fahrzeug zugelassen ist oder war: Die Landespolizeidirektion, das Verkehrsamt in Wien, die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat. Falls Sie nicht persönlich vorstellig werden können, ist es möglich, sich vertreten zu lassen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht auszustellen und von Ihrem Vertreter vorzulegen.

     

    Unterlagen, die Sie für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen bzw. mitzubringen sind:

    • Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
    • Verlustanzeige, Diebstahlanzeige oder Verlusterklärung
    • Vollmacht (wenn der Zulassungsbesitzer nicht persönlich kommt bzw. den zweiten Zulassungsbesitzer vertritt)
    • Bestätigung Ihrer Versicherung (zumeist erforderlich)


    Wir empfehlen Ihnen, vor einer Vorsprache, die zuständige Behörde zu kontaktieren - oft gibt es regionale Unterschiede. Wenn alle Unterlagen stimmig sind, erhalten Sie dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung variieren je nach Anlass und Bundesland.

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    2. Übermittlung der Zustimmungserklärung an BMW Austria:

    Bitte senden Sie die Zustimmungserklärung nach Erhalt im Original mitsamt einer schriftlichen Anforderung eines Typenscheinduplikats an:


    BMW Group Austria
    Abteilung Typenschein Duplikate
    Siegfried Marcus Straße 24
    5020 Salzburg
     

    eigenimport@bmwgroup.at

     

    Im Regelfall werden ca. 5 bis 10 Werktage zur Erzeugung des Duplikats benötigt.

     

    Die Kosten für ein Duplikat betragen € 180,– über den Händler bzw. € 189,50 bei direkter Zusendung (inkl. Nachnahmegebühr).

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