E-Mobilitätsförderungen

Elektrofahrzeuge

Der E-Mobilitätsbonus für Elektro-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) ist eine gemeinsame Förderaktion vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit den Fahrzeugimporteuren.

Förderangebot für Privatpersonen

Der Kauf eines Elektrofahrzeugs wird für Privatpersonen in Summe mit bis zu 5.000€¹ gefördert und ergibt sich aus:

 

•       2.000€¹ E-Mobilitäts-Bonus von BMW

•       3.000€¹ Bundesförderung (BMK)

 

Der Anteil der Fahrzeugimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten abgezogen. Die Voraussetzung zum Erhalt des Förderangebots ist ein maximaler Brutto-Listenpreis von 60.000€. Elektrofahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

 

 

Förderfähige Elektrofahrzeuge

Private E-Ladeinfrastruktur

Die private Ladeinfrastruktur ist mit einem Antrag zusammen mit einem privaten Elektrofahrzeug sowie unabhängig vom Fahrzeugkauf als reine E-Ladeinfrastruktur-Förderung förderbar.

 

•       600€ Bundesförderung (BMK)¹

für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder für ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel.

•       900€ Bundesförderung (BMK)¹

für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage.

•       1.800€ Bundesförderung (BMK)¹

für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage.

 

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der angeführten Pauschalbeträge möglich.

Förderangebote für Unternehmen

Förderungsmittel werden ausschließlich für folgende Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt: soziale Einrichtungen, E-Taxi, E-Carsharing, Fahrschulen.

 

Der Kauf eines Elektrofahrzeugs wird für Unternehmen in Summe mit bis zu 2.000€¹ pro Fahrzeug gefördert und ergibt sich aus:

 

•       1.000€¹ E-Mobilitäts-Bonus von BMW

•       1.000€¹ Bundesförderung (BMK)

 

Der Anteil der Fahrzeugimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten abgezogen. Die Voraussetzung zum Erhalt des Förderangebots ist ein maximaler Brutto-Listenpreis von 60.000€. Elektrofahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Plug-In-Hybride (PHEV) sind nicht förderfähig. 

Wie komme ich zur Förderung?

Als Abwicklungsstelle für alle Förderungen des Klima- und Energiefonds fungiert die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH).

 

Alle Voraussetzungen und Details sowie Registrierung und Einreichung von Förderanträgen sind unter www.umweltfoerderung.at verfügbar. Rechnungen, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen, können nach bis zu neun Monaten anerkannt werden.

 

Registrierungen sind bis zur Ausschöpfung des Budgets, spätestens bis zum 31.03.2025 möglich.

E-Mobilitätsförderungen

Plug-In Hybrid Fahrzeuge

Förderungen für Privatpersonen

Der Kauf eines Plug-In-Hybriden wird für Privatpersonen mit bis zu 1.250€¹ gefördert. Für 2024 gibt es keine Bundesförderung des BMK für Plug-In-Hybride. Die Förderung wird von BMW als Fahrzeugimporteur gewährt. 

Die Förderung wird von BMW für folgende Fahrzeuge gewährt: 

  • BMW 2er Active Tourer PHEV (U06)
  • BMW 3er Limousine PHEV (G20)
  • BMW 3er Touring PHEV (G21)
  • BMW X3 PHEV (G01)
  • BMW 5er PHEV (G60)

Förderfähige Plug-In Hybrid Fahrzeuge

BMW 530e Limousine

BMW 5er Limousine PHEV

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BMW 330e xDrive Touring
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BMW 225e xDrive Active Tourer

BMW 2er Active Tourer PHEV

1) Die Förderung ist für förderfähige Fahrzeuge bis 31.03.2025 bzw. solange die staatliche Förderung gewährt wird möglich. Die staatliche Förderung ist für förderfähige Fahrzeuge laut aktuellen Bundesrichtlinien erhältlich, genaue Informationen erhalten Sie unter www.umweltfoerderung.at. Eine frühzeitige Beendigung der Förderung ist durch die staatliche Budgetgrenze möglich. BMW übernimmt keine Haftung bei Änderungen der staatlichen Förderrichtlinien oder zu den hier angegebenen Informationen. Genaue Informationen zur Förderung erhalten Sie von Ihrem BMW Händler.